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Kommentar zum Urteil bei Reiserücktritt von psychisch Kranken

Richter ohne Empathie

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass die Diskriminierung psychisch Kranker allen Aufklärungs- und Anti-Stigmatisierungskampagnen zum Trotz in vielen Köpfen noch tief verankert ist.

Die Münchener Richter finden es in Ordnung, dass Reiserücktrittsversicherer psychische Erkrankungen nicht als Grund für Erstattung für die Kosten einer Reise-Stornierung akzeptieren.

Die Argumentation: Der Ausschluss stehe in den Versicherungsbedingungen und sei auch für Laien verständlich. Doch die Richter gehen noch weiter.

Das Vorgehen mache die Prämien für alle billiger, eine reibungslose, kostengünstige Vertragsabwicklung werde bei psychischen Erkrankungen erschwert, führen sie aus.

Diese Krankheiten hingen stark von den persönlichen Dispositionen des Versicherten ab, praktisch jedes Geschehen komme dafür in Betracht.

Psychisch Kranke haben demnach einfach Pech, weil ihre Fälle für die Versicherer nicht so einfach zu handhaben sind wie somatische Krankheiten.

Eine solch lapidare Behandlung des Themas ist zynisch und spricht der Schwere dieser Erkrankungen und dem damit verbundenen Leid für die Patienten Hohn. Die Richter - und die Versicherer - haben offenbar noch viel zu lernen im Umgang mit psychisch Kranken.

Lesen Sie dazu auch: Reiserücktritt bei Depression nicht gedeckt

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