Ehescheidung

Der "Altenteilvertrag" kann die Trennung überdauern

Verpflichten sich Eheleute, für die Überschreibung eines Hauses die Eltern - bzw. Schwiegereltern - im Alter zu pflegen und für ihre Beerdigungskosten aufzukommen, so gilt die Vereinbarung grundsätzlich auch nach einer Scheidung.

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Der sogenannte "Altenteilvertrag" zwischen Kind, Schwiegerkind und dem Elternpaar, wird durch die Scheidung nicht berührt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

Im verhandelten Fall hatte ein Elternpaar dem 27 Jahre alten Mann und seiner 25 Jahre alten Frau im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Hausgrundstück überschrieben und im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht erhalten - sowie die Zusage, später bei Bedarf gepflegt zu werden. Außerdem sollten die Kinder Beerdigungs- und Grabpflegekosten übernehmen.

Nach der Scheidung wollte die Frau nichts mehr davon wissen. Aber da ihr Mann sie ausgezahlt hatte, konnte er dennoch die Hälfte der Beerdigungs- und Grabpflegekosten von ihr verlangen, wie sich vor Gericht zeigte.

Denn im Altenteilvertrag hatten sich die Eheleute gemeinschaftlich zur Pflege der Eltern und zur Übernahme von deren Grabpflege- und Beerdigungskosten verpflichtet.

Die Grundlage dieses Vertrages sei nicht entfallen, da "die Eheleute im Besitz des von den Eltern übertragenen Grundstücks geblieben" seien, urteilte das OLG. (bü)

Az.: 8 UF 200/12

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

MB-Hauptversammlung

Johna: Klinikreform ist ein Großversuch ohne Folgeabschätzung

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen