Kinderwunschzentrum

Frauenarzt muss MVZ dulden

Veröffentlicht:

STUTTGART. Konkurrenz belebt das Geschäft und zwar auch zwischen Kinderwunschzentren und Gynäkologen.

Wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart entschied, können sich Frauenärzte, die mit Genehmigung der Landesärztekammer künstliche Befruchtungen durchführen, nicht gegen die Zulassung neuer Konkurrenten gerichtlich wehren.

Das Bundessozialgericht (BSG) teilte am Freitag auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mit, dass gegen das Urteil mittlerweile Revision eingelegt worden ist (Az.: B 6 KA 5/13 R).

Geklagt hatte ein Gynäkologe aus Karlsruhe. Dieser bietet mit Genehmigung der Landesärztekammer Baden-Württemberg künstliche Befruchtungen an.

Als die Kammer einem Medizinischen Versorgungszentrum im Nachbarort die Genehmigung zur Eröffnung eines Kinderwunschzentrums erteilte, fürchtete der Frauenarzt um Umsatzeinbußen.

LSG sieht Praxisinhaber nicht in seinen Rechten verletzt

Für das Kinderwunschzentrum bestehe gar kein Bedarf. Er habe zudem erhebliche eigene Investitionen in Personal und Technik geleistet, um die hohen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen bei künstlichen Befruchtungen gewährleisten zu können. Daher dürfe die Landesärztekammer nicht einfach weiter Genehmigungen erteilen.

Diese argumentierte, dass das gesetzliche Genehmigungsverfahren allein dem öffentlichen Interesse an einer "ordnungsgemäßen Patientenversorgung und nicht dem Schutz bereits zugelassener Ärzte vor Konkurrenz" diene.

Dem folgte auch das LSG. "Der Senat vermag nicht zu erkennen, dass Genehmigungsinhaber durch die Erteilung weiterer Genehmigungen in eigenen Rechten verletzt werden", so der Vorsitzende Richter Gerhard Beier. Aus dem Gesetz ergebe sich kein besonderer Konkurrentenschutz.

Das Kinderwunschzentrum könne sich daher auf das Grundrecht der Berufsfreiheit berufen.

Az.: L 5 KA 2791/12

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Cochrane-Review

Gestagene können Endometriose-Beschwerden offenbar verringern

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie organisieren Sie die HPV-Impfung, Dr. Hösemann?

Lesetipps
Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet