Elternunterhalt

BGH billigt Kindern Notgroschen zu

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Volljährige Kinder müssen ein selbstbewohntes Eigenheim nicht für den Lebensunterhalt ihrer Eltern verkaufen. Auch eine angemessene Altersvorsorge bleibt bei der Berechnung des Elternunterhalts unangetastet, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Im Streit ging es um die Altenpflegeheimkosten einer 1926 geborenen Frau. Ihre Heimkosten konnte sie aus ihrer Rente und den Leistungen der Pflegeversicherung nicht voll bestreiten.

So sprang erst einmal das Sozialamt ein, forderte dann aber eine Beteiligung des Sohnes an den Kosten.

Der verdiente 1121 Euro netto im Jahr 2008 . Da er Eigentümer einer Drei-Zimmer-Wohnung ist, war zudem ein "Wohnvorteil" in Höhe von 339 Euro anzurechnen. Weitere Vermögenswerte beliefen sich auf insgesamt knapp 100.000 Euro.

Wie nun der BGH betont, hat der Sohn zunächst Anspruch auf einen "Selbstbehalt" zur Deckung seines Lebensunterhalts - heute 1600 Euro monatlich.

Müsse das erwachsene Kind Unterhalt an eigene Kinder zahlen, gingen diese ebenfalls vor. Auch Fahrtkosten für Besuche bei der Mutter seien einkommensmindernd abzuziehen.

Beim Vermögen dürfe ein selbst bewohntes "angemessenes" Eigenheim nicht für den Elternunterhalt herangezogen werden. Auch sei dem Sohn das Ansparen einer eigenen Altersvorsorge zuzugestehen: für jedes Berufsjahr fünf Prozent seiner Einkünfte.

Nur soweit das angesparte Vermögen darüber hinaus geht, müsse es für den Elternunterhalt aufgewandt werden. Schließlich müsse dem Sohn auch noch ein "Notgroschen" verbleiben.

Den Streit verwies der BGH an das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg zurück. Nach den Karlsruher Maßgaben soll dies nochmals neu berechnen, ob der Sohn einen Beitrag zu den Heimkosten seiner Mutter leisten muss. (mwo)

Az.: XII ZB 269/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue Leitlinie Myalgien

Das sind die Red Flags bei Muskelschmerz

Lesetipps
Pneumologen hoffen seit Langem, dass man die Entzündung bei COPD endlich in den Griff bekommen und „das Übel an der Wurzel packen“ kann.

© Tahir/Generated with AI/stock.ad

Inflammation in den Griff kriegen

COPD: Welche Neuerungen in der Therapie und Diagnostik stehen an?

Eine Frau hat Schwierigkeiten, ihre Jeans zu schließen, nachdem sie zugenommen hat.

© Alfonso Soler / stock.adobe.com

Adipositas-Medikamente

Rascher Gewichtsanstieg nach Absetzen von Semaglutid & Co.