Behinderte Kinder

GKV-Ansprüche gestärkt

Die Chance auf einen Niedriglohn-Job steht einer kostenloser Familienversicherung nicht entgegen.

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DORTMUND. Das Sozialgericht (SG) Dortmund hat die kostenlose Familien-Krankenversicherung für volljährige behinderte Kinder gestärkt.

Nach einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil steht eine Arbeit im Niedriglohnsektor der Familienversicherung nicht entgegen, wenn der Lohn für den eigenen Lebensunterhalt nicht reicht.

Laut Gesetz sind Kinder bis zum 18. Geburtstag bei der gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern generell kostenlos mitversichert. Diese Familienversicherung gilt bis zum 23. Geburtstag, wenn die Kinder noch nicht arbeiten und darüber hinaus bis zum 25. Geburtstag, wenn sie noch in Ausbildung sind.

Für behinderte Kinder sieht die Regelung so aus, dass die Familienversicherung "ohne Altersgrenze" weiter besteht, solange sie "außerstande sind, sich selbst zu unterhalten".

Geistig behinderte Menschen haben es schwer

Im Fall einer geistig behinderten Frau aus Hagen in Nordrhein-Westfalen hatte die AOK Nordwest die Familienversicherung über das 23. Lebensjahr hinaus abgelehnt. Nach einem Gutachten des Medizinischen Dienstes könne sie arbeiten und so selbst für sich sorgen.

Doch diese Einschätzung verkenne die "seit einigen Jahren bestehende Arbeitsmarktsituation", befand das Sozialgericht Dortmund.

Geistig behinderte Menschen hätten es dort besonders schwer. 2012 hätten zudem 1,3 Millionen Menschen in Deutschland trotz Arbeit nicht von ihrem Lohn leben können, argumentierte das Gericht weiter.

Realistisch betrachtet könne die geistig behinderte Klägerin allenfalls eine solche Arbeit im Niedriglohnsektor finden. Daneben sei sie dann auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen.

Eine solche Tätigkeit genüge daher keinesfalls, alleine für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Der Familienversicherung stehe sie somit nicht entgegen, urteilten die Dortmunder Sozialrichter. (mwo)

Az.: S 39 KR 490/10

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