Urteil

Weiter Rauchen auf dem Balkon

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RATHENOW. Mieter dürfen trotz empfindlicher Nachbarn auf ihrem Balkon rauchen. Das hat das Amtsgericht Rathenow am Freitag entschieden. Es wies die Klage eines Ehepaars aus Premnitz in Brandenburg ab, das sich vom Zigarettenqualm der Mieter unter ihnen belästigt gefühlt hatte.

Sie könnten ihren eigenen Balkon kaum noch nutzen, weil der Rauch nach oben ziehe, argumentierten die Kläger. Das Rentner-Paar wollte erreichen, dass die Nachbarn nur noch zu bestimmten Zeiten im Freien rauchen dürfen.

Dafür sah Richter Peter Lanowski keine Rechtsgrundlage. Die Beeinträchtigung infolge des Rauchens der Nachbarn sei noch hinnehmbar, entschied er. Die Kläger kündigten Berufung an. (dpa)

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