Angeklagt

Hat Mediziner bei Online-Abzocke mitgeholfen?

Mit fingierten Internet-Shops sollen drei Männer 370.000 Euro abkassiert haben. Nun müssen sie sich vor dem Landgericht Göttingen verantworten. Unter ihnen ist auch ein promovierter Mediziner.

Von Heidi Niemann Veröffentlicht:

GÖTTINGEN/NORTHEIM. Schon die Web-Adressen klangen nach einem Schnäppchenparadies: "kaufen-leichtgemacht.com", "billig-shopping.de" oder "electrohandel-discount.com" - so hießen einige von insgesamt drei Dutzend Internet-Shops, die ein 33-jähriger Deutsch-Franzose ab Oktober 2011 aufgemacht hatte.

Auch die Angebote waren verlockend: Mal gab es hochwertige Kaffeemaschinen oder iPhones zu "unschlagbar günstigen Preisen", mal eine "Tiefpreisgarantie" für alle Elektronikartikel.

Mehr als 1600 Kunden kauften in den Online-Shops ein, auf die bestellte Ware warten sie allerdings angeblich heute noch: Laut Anlage existierten die Internet-Shops gar nicht, sondern dienten nur dazu, Vorauszahlungen von Kaufinteressenten zu kassieren.

Seit Montag muss sich der 33-jährige Betreiber wegen gewerbsmäßigen Betruges vor dem Landgericht Göttingen verantworten - gemeinsam mit zwei Mitangeklagten, von denen einer Mediziner ist.

Wegen 451 Straftaten angeklagt

Der Staatsanwalt brauchte fast eine Dreiviertelstunde, bis er alle Anklagevorwürfe verlesen hatte. Der 33-jährige Hauptangeklagte ist wegen 451 Straftaten angeklagt, die beiden mutmaßlichen Komplizen wegen 166 beziehungsweise 174 Taten.

Insgesamt soll das Trio knapp 370.000 Euro von arglosen Online-Nutzern kassiert haben. Da nicht alle Taten angezeigt wurden, wird ihnen nur ein Schaden von rund 140.000 Euro zur Last gelegt.

Laut Anklage hat der 33-Jährige fast zwei Jahre lang an seinem Wohnsitz im spanischen Alicante fingierte Shops betrieben. Anfang Juli klickten dann bei ihm die Handschellen, ebenso bei zwei 55 und 35 Jahre alten Männern im Rheinland.

Diese sollen ihn bei seinen Taten unterstützt haben, indem sie ihm für seine krummen Geschäfte Konten zur Verfügung stellten. Dafür sollen sie jeweils 50 Prozent der von den Kunden überwiesenen Kaufsumme erhalten haben. Alle drei sitzen seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft.

Für den 55-Jährigen war dies allerdings nur mit einem Umzug in eine andere Gefängniszelle verbunden. Er ist bereits wegen anderer Betrugsdelikte vorbestraft und soll seine Taten begangen haben, als er zum Ende einer mehrjährigen Haftstrafe im offenen Vollzug untergebracht war.

Der 55-Jährige verfügt über eine bemerkenswerte berufliche Qualifikation: Er ist zweifach promoviert und hat einen Doktorgrad der Medizin und der Zahnmedizin.

Er soll über einen Mittelsmann eine Reihe von polnischen Staatsangehörigen dazu gebracht haben, gegen eine Entschädigung nach Deutschland zu kommen, hier ein Konto aufzumachen und ihm die Dokumente mit den entsprechenden Bankdaten zu überlassen.

Akribische Recherche

Polizei und Staatsanwaltschaft waren durch aufwändige und akribische Ermittlungen auf das Trio gestoßen. Anlass war eine Strafanzeige gegen einen Internethändler aus Northeim gewesen.

Online-Kunden hatten diesen angezeigt, weil angeblich bei ihm bestellte Waren nicht geliefert worden seien.

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