Brustimplantate

PIP-Streit kommt vor den BGH

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Der Streit um mangelhafte Brustimplantate zwischen betroffenen Frauen und dem TÜV Rheinland kommt vor den Bundesgerichtshof (BGH). Eine vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken in zweiter Instanz unterlegene Frau habe Revision eingelegt, hat das "Handelsblatt" berichtet.

Der BGH habe das Revisionsverfahren bestätigt. Damit werde erstmals höchstrichterlich geklärt, ob der TÜV Rheinland den französischen Implantate-Hersteller PIP hinreichend überprüft habe.

Der 64-Jährigen waren nach einer Operation zur Krebsvorsorge Implantate der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt worden, die unerlaubt mit billigem Industriesilikon gefüllt waren.

Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse geprüft. Die Frau wirft dem TÜV vor, den Hersteller nicht ausreichend überwacht zu haben. Sie verlangte Schmerzensgeld von ursprünglich 100.000 Euro, später dann 40.000 Euro.Die Implantate waren weltweit Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden.

Allein in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Auch andere deutsche Gerichte hatten Klagen gegen den TÜV abgewiesen. In Frankreich war der TÜV Rheinland im vergangenen Jahr dazu verurteilt worden, rund 1700 Frauen Schadensersatz zu zahlen. Gegen dieses Urteil des Handelsgerichts Toulon hat der TÜV Einspruch eingelegt. (dpa)

Az.: 7 ZR 36/14

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden