Urteil

Zulassung schützt nicht vor Konkurrenz

Die Zulassung durch den GBA für ein Verfahren schützt den Hersteller nicht vor Konkurrenten.

Veröffentlicht:

KASSEL. Hersteller und Vertreiber von Verfahren für medizinische Behandlungen müssen die Anerkennung konkurrierender Verfahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss hinnehmen.

Eine bestehende Zulassung hat keine drittschützende Wirkung, wie der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel in seiner jüngsten Sitzung zu Verfahren für die Behandlung von Psoriasis-Patienten entschied.

Zur Behandlung der Schuppenflechte sind inzwischen verschiedene balneophototherapeutische Verfahren zugelassen, die Solebäder mit UV-Bestrahlung verbinden.

Ursprünglich konnte nur die synchrone Photosoletherapie zu Lasten der GKV verordnet werden. Später ließ der GBA auch die asynchrone Photosoletherapie sowie die Bade-PUVA zu. Dagegen klagten ein Hersteller und ein Vertreiber von Geräten für die synchrone Photosoletherapie.

Doch die Zulassung von "Behandlungsverfahren" hat "weder direkt noch mittelbar drittschützenden Charakter", urteilte das BSG. Schon einen Antrag hierfür könnten nur die Ärzte, Krankenkassen und Patientenvertreter im GBA stellen, nicht aber die Hersteller.

Eine Konkurrentenklage sei dann zwar zulässig; sie bleibe aber ohne Erfolg, weil das erstzugelassene Verfahren "keinen Vorrang gegenüber konkurrierenden Methoden" habe.

Nach dem Kasseler Urteil kann eine solche Klage nur Erfolg haben, wenn der GBA an verschiedene Verfahren sachfremd und wettbewerbsverfälschend unterschiedlich hohe Anforderungen stellen sollte. Dies sei hier nicht geschehen. (mwo)

Az.: B 6 KA 28/13 R

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

„ÄrzteTag vor Ort“-Podcast

Was können Sie gegen die tägliche Bürokratielast tun, Dr. Bürger?

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden