Nachbarschaftsstreit

Rauchen kommt vor den BGH

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RATHENOW. Ihren Kampf gegen rauchende Nachbarn auf dem Balkon tragen Kläger aus Brandenburg demnächst vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe aus. Dort geht das Verfahren in die dritte Runde. Die Kläger hätten Revision gegen ein früheres Urteil eingelegt, sagte eine Sprecherin des BGH am Donnerstag.

Das Ehepaar aus Premnitz will nicht akzeptieren, dass es den Zigarettenqualm seiner Nachbarn aus der unteren Etage ertragen soll. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest, sagte die Sprecherin.

Das Landgericht Potsdam hatte die Klage gegen das rauchende Ehepaar in der Berufungsinstanz abgewiesen (Az.: 1 S 31/13) und bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Rathenow.Wegen des öffentlichen Interesses wurde jedoch eine Revision zugelassen.

Die Kläger gehören einer Nichtraucher-Initiative an, die den Rechtsstreit unterstützt. Der brandenburgische Fall hatte nach einem Raucher-Urteil aus Nordrhein-Westfalen besonderes Interesse erregt.

Das Amtsgericht Düsseldorf zuvor hatte die fristlose Kündigung eines Rentners wegen Zigarettenrauchs in einem Mietshaus bestätigt. Der Mann hatte das Urteil angefochten. Darüber will das Landgericht Düsseldorf am 26. Juni entscheiden (Az.: 21 S 240/13). (dpa)

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