BFH-Urteil

Winterdienst ist von der Steuer absetzbar

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KIEL. Auch Kosten, die durch das Räumen von Schnee oder das Reinigen von Wegen vor dem Haus entstehen, lassen sich von der Steuer absetzen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor, auf das Steuerberater Jörg Passau vom Deutschen Unternehmenssteuer Verband hingewiesen hat.

Diese Dienstleistungen könnten auch jenseits der Grundstücksgrenze als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden.

Der Begriff "im Haushalt" sei nicht räumlich, sondern funktionsbezogen auszulegen so der BFH. Daher würden die Grenzen des Haushalts nicht durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Es genüge, wenn die Dienstleistung zum Nutzen des Haushalts erbracht werde.

Dabei müsse es sich allerdings um Tätigkeiten handeln, die in unmittelbarem Zusammenhang zum Haushalt stehen und ansonsten üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht werden. (eb)

Urteil des Bundesfinanzhofes, Az.: VI R 55/12

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