Europäischer Gerichtshof

Rauschmittel sind keine Arzneien

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LUXEMBURG. Rauschmittel sind keine Arzneimittel, sofern sie nicht auch im Dienst der Gesundheit eingesetzt werden können. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg klargestellt.

Den Verkauf gesundheitsgefährdender sogenannter Legal Highs, die nur für den Rausch konsumiert werden, kann Deutschland daher nicht indirekt über das Arzneimittelrecht verbieten.

Legal Highs enthalten künstliche Cannabinoide oder auch amphetaminähnliche Stoffe, die erst 2009 verboten wurden. Es kommen aber immer neue, zunächst dann noch nicht verbotene Mischungen auf den Markt.

Die Gesundheitsbehörden hatten solche Stoffe als "bedenkliche Arzneimittel" angesehen. Wegen ihres Verkaufs wurden daher ein Ladenbesitzer zu einer Bewährungsstrafe und ein Onlinehändler zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Auf Vorlage des Bundesgerichtshofs entschied nun aber der EuGH, dass Legal Highs in der Regel nicht als Arzneimittel gelten. Arzneimittel seien Stoffe mit einer physiologischen Wirkung, die "der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar zuträglich" ist.

Stoffe, die nur wegen ihrer Rauschwirkung konsumiert würden und dabei sogar noch gesundheitsschädlich sind, könnten daher "nicht als Arzneimittel eingestuft werden".

Der Umstand, dass dadurch der Vertrieb solcher Stoffe in Deutschland insbesondere vor 2009 der Strafverfolgung weitgehend entzogen ist, ändere daran nichts, betonte der EuGH. (mwo)

Az.: C 358/13 und C 181/14

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