EuGH-Gutachter

Blutspende-Verbot für Schwule wackelt

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LUXEMBURG. Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben die Rechte homosexueller Männer bei Blutspenden in der EU gestützt. Die Urteile werden erst in einigen Monaten fallen. In den meisten Fällen folgen die Richter dem Gutachter.

Nach Ansicht eines Generalanwalts rechtfertigt eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern nicht, dass diese dauerhaft vom Blutspenden ausgeschlossen werden. Das teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit.

Demnach würde das in Frankreich wegen der möglichen Übertragung schwerer Infektionskrankheiten geltende Verbot indirekt homosexuelle Männer diskriminieren.

Der Gutachter erkannte jedoch an, dass der Staat damit die Gesundheit der Blutspende-Empfänger schützen will. Solche Ausnahmen seien durchaus erlaubt, dürften aber nicht über das erforderliche Maß hinausgehen. Geklagt hatte ein homosexueller Franzose, dessen Blutspende abgelehnt worden war.

Auch in Deutschland gelten Männer die Sex mit Männern (MSM) haben von der Blutspende ausgeschlossen, ebenso wie Heterosexuelle mit häufig wechselnden Geschlechtspartnern. Hintergrund dafür ist das deutlich erhöhte Infektionsrisiko etwa für HIV.

Allerdings wurden hierzulande bereits Reformen der zuständigen Hämotherapie-Richtlinien angestoßen. Schwule Männer könnten demnach in Zukunft womöglich Blut spenden, das für ein Jahr zurückgestellt wird. In der Zeit müssten sie nachweisen, dass sie keinen wechselnden Sexualpartner hatten. (dpa/eb)

Rechtssache C-528/13

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