Transplantationsskandal

Staatsanwältin stellt neue Beweisanträge

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GÖTTINGEN. Im Prozess um den Transplantationsskandal in der Göttinger Unimedizin soll jetzt auch die frühere Tätigkeit des angeklagten Chirurgen an der Uni-klinik Regensburg thematisiert werden. Einen entsprechenden Beweisantrag stellte am Freitag die Staatsanwaltschaft.

Demnach soll sich das Landgericht Göttingen auch mit dem Bericht einer Prüfungskommission der Bundesärztekammer befassen, die 2006 die Aktivitäten von Regensburger Transplantationsmedizinern in Jordanien untersucht hatte.

Der Angeklagte war vor seinem Wechsel nach Göttingen in Regensburg tätig gewesen. Gemeinsam mit seinem damaligen Chef hatte er eine Kooperation mit einer Klinik in Amman aufgebaut und dort Leber-Lebendspende-Transplantationen vorgenommen.

Anlass für den Prüfbericht war ein Vorfall im Jahr 2005. Nachdem es bei einer jordanischen Patientin nach einer Leber-Lebendspende-Transplantation zu Komplikationen gekommen war, wurde ihr die Leber eines verstorbenen Patienten aus Österreich eingepflanzt.

Nach Ansicht der Prüfer war dieser Organ-Transfer aus dem Eurotransplant-Gebiet unzulässig, auch insgesamt bewerteten sie das Regensburger Kooperationsprogramm in der jordanischen Klinik als problematisch.

Die Staatsanwältin wies in ihrem Beweisantrag darauf hin, dass der Chirurg damals auf Nachfrage von Eurotransplant wahrheitswidrig geantwortet habe. Dies zeige, dass der Angeklagte schon in der Vergangenheit Falschangaben gemacht habe. Insgesamt belege der Prüfbericht die sehr transplantationsfreundliche Haltung des Angeklagten. Ihm sei es darauf angekommen, möglichst viele Patienten zu transplantieren.

Die Verteidigung warf der Staatsanwältin vor, dass es ihr nur darum gehe, ihren Mandanten zu diskreditieren. Der Regensburger Fall habe mit dem Göttinger Verfahren "wenig bis gar nichts zu tun". Im Übrigen sei das Verfahren damals eingestellt worden. (pid)

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