Kind krank

Fünf Tage bezahlte Freistellung für Pflege

Veröffentlicht:

ERFURT. Angestellten im öffentlichen Dienst, die privat krankenversichert sind, steht bei einer Erkrankung zweier Kinder laut Tarifvertrag eine bezahlte Freistellung von fünf Tagen im Jahr zu. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag.

Die Richter gaben damit einer Frau aus Sachsen Recht, die im April 2010 für die Pflege ihrer kranken Tochter einen fünften Tag bezahlter Freistellung beantragt hatte. Dies hatte die Verwaltung abgelehnt, da sie zuvor bereits vier Tage bezahlte Freistellung für ihren erkrankten Sohn in Anspruch genommen hatte.

Die Frau wurde zwar von der Arbeit freigestellt, bekam aber für den Tag kein Gehalt. Das Urteil gilt nicht für gesetzlich Krankenversicherte, die von ihren Kassen bei Pflege eines erkrankten Kindes zehn Tage Krankengeld bekommen, bei mehreren Kindern bis zu 25 Tagen im Jahr. (dpa)

Az.: 9 AZR 878/12

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Gutachten des BMG

Heilpraktiker: Konsequent unter dem Radar der Gesundheitspolitik

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Arzt in einem weißen Arztkittel spricht mit einem männlichen Patienten über die Ergebnisse der medizinischen Untersuchung und gibt anhand dieser eine Behandlungsempfehlung ab.

© Pcess609 / stock.adobe.com

Kommunikationsfehler vermeiden

Tipps: So sollten Sie mit Patienten über Risiken und Zahlen sprechen

Weltkugel mit Viren

© ImageFlow / stock.adobe.com

Review und Leitlinie

Ambulante antivirale COVID-19-Therapie: Was US-Wissenschaftler empfehlen

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram