Bundessozialgericht

Verhandlung über Vergütungsneuordnung

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KASSEL. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt am 13. August über die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung zum Jahresbeginn 2013. Im Fall Sachsen-Anhalts geht es um die Frage, ob diese einen kompletten Neustart möglich gemacht hat, losgelöst von den früheren Vergütungen.

In Sachsen-Anhalt hatten sich KV und Kassen nicht einigen können. Das Schiedsamt entschied auf eine Erhöhung des generellen Bedarfs um zwölf Prozent, verteilt auf die Jahre 2013 bis 2015. Zusätzlich wurde für 2013 eine auf das Vorjahr bezogene laufende Erhöhung von knapp 2,7 Prozent festgesetzt.

Das Verfahren ist von bundesweiter Bedeutung für Kassenärztliche Vereinigungen, die - wie etwa Westfalen-Lippe - über eine unterdurchschnittliche Vergütung oder wegen höherer Morbidität über einen überdurchschnittlichen Bedarf klagen - oder wie in Sachsen-Anhalt über beides.

Andere Kassenärztliche Vereinigungen, etwa Bayern, halten von einer derartigen Vergleichbarkeit - der sogenannten Konvergenz - der vertragsärztlichen Vergütung nichts. (mwo)

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