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Cannabis-Urteil

Hungerstreik als Reaktion auf Berufungsklage

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte will den Eigenanbau von Cannabis durch Patienten nicht akzeptieren - und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Daraufhin sind sechs Patienten aus Protest in den Hungerstreik getreten.

Veröffentlicht:

KÖLN. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Berufung eingelegt gegen das sogenannte "Cannabis-Urteil" des Kölner Verwaltungsgerichts.

Jetzt muss in zweiter Instanz das Oberverwaltungsgericht Münster über den Cannabis-Eigenanbau zu Therapiezwecken entscheiden. Aus Protest sind daraufhin sechs Patienten in einen Hungerstreik getreten.

Die Kölner Verwaltungsrichter hatten am 22. Juli dieses Jahres drei Männern Recht gegeben, denen die Aufsichtsbehörde BfArM den Eigenanbau untersagt hatte.

BfArM bedauert Hungerstreik

Die Männer verfügen zwar über die Erlaubnis, Cannabis in der Apotheke zu kaufen, verweisen aber auf die hohen Kosten von mehreren 100 Euro pro Monat, die die Krankenkassen nicht übernehmen.

Zu den Gründen für die Berufung wollte sich ein Sprecher des BfArM mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Das Institut bedauere den Hungerstreik von Patienten. "Uns ist an einer schnellen Klärung gelegen, aber im Sinne einer medizinisch sinnvollen und qualitätsgesicherten Versorgung."

Vor Gericht hatte das Bundesinstitut mit der fehlenden Sicherheit beim Cannabis-Anbau in einer Privatwohnung argumentiert und darauf verwiesen, dass der Anbau laut internationalem Abkommen erst nach Schaffung einer nationalen Cannabisagentur genehmigt werden könne.

 Zar hatte bereits das Kölner Verwaltungsgericht in seinem Urteil hohe Sicherheitshürden für den Eigenanbau verlangt. Damit will sich das BfArM aber offenkundig nicht zufrieden geben.

"Durch die Berufung wird eine finanzierbare Behandlung mit Cannabisprodukten weiterhin unnötig hinausgezögert", kritisierte Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft "Cannabis als Medizin". Die Arbeitsgemeinschaft machte gleichzeitig den Hungerstreik von sechs Cannabis-Patienten öffentlich. S

ie wollten damit auf ihre und die Notlage anderer Patienten aufmerksam machen. Grotenhermen ist auch Initiator einer Mitte August gestarteten Petition an den Deutschen Bundestag, mit der er die Kostenerstattung für Medikamente auf Cannabisbasis durch die gesetzlichen Krankenkassen erreichen will.

Außerdem sollen Strafverfahren gegen Patienten eingestellt werden, bei denen die Notwendigkeit solcher Medikamente ärztlich bescheinigt ist. Die Petition läuft noch bis zum 10. September. (kab)

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Dr. Wolfgang P. Bayerl 03.09.201420:31 Uhr

"Patienten" ist gut

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