Urteil

Kein Blaulicht für den Hausnotruf

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MANNHEIM. Hausnotrufdienste können für ihre Fahrzeuge kein Blaulicht beanspruchen. Dies sei Fahrzeugen vorbehalten, die "ganz überwiegend zur Notfallrettung eingesetzt werden", so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Danach bleibt das Blaulicht im Rettungsdienst Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungswagen vorbehalten.

Bei einem Hausnotrufdienst seien lebensbedrohliche Situationen nur Einzelfälle. Die Anzahl der Blaulichtfahrzeuge müsse möglichst gering gehalten werden, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung nicht zu gefährden. Zudem stiegen das Missbrauchs- und das Unfallrisiko. (mwo)

Az.: 10 S 55/13

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