Peniskrümmung

Keine Stoßwellen für GKV-Patienten

Veröffentlicht:

KASSEL. Für die Behandlung der induratio penis plastica (IPP) bleibt die Op der Standard.

Jedenfalls auf Kassenkosten können niedergelassene Ärzte ebenso wie auch Kliniken die schmerzhafte Peniskrümmung nicht mit Stoßwellentherapie behandeln, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) entschied.

Bei Männern mit IPP ist der erregierte Penis unnatürlich gekrümmt. Grund sind entzündungsbedingte Verhärtungen zwischen Tunica albuginea und den Schwellkörpern, sogenannte Plaques.

Üblich werden die Plaques operativ entfernt.

Ein Krankenhaus in Magdeburg behandelte 20 Patienten stattdessen mit Stoßwellentherapie. Die AOK Sachsen-Anhalt zahlte zunächst insgesamt 34.563 Euro, forderte das Geld aber zurück, als sie von der Behandlungsmethode erfuhr.

Mit Erfolg: Für diese Methode liege hier keine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses vor. Eine Behandlung durch niedergelassene Ärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen scheide daher aus.

Die Stoßwellentherapie könne aber grundsätzlich ambulant erfolgen. Daher könne sich das Krankenhaus nicht auf die Experimentierklausel berufen, urteilte das BSG. (mwo)

Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 1 KR 27/13 R

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden