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Contergan-Prozess

Grünenthal muss keine Entschädigung zahlen

Die Forderungen spanischer Contergan-Opfer sind verjährt, deshalb muss der Pharmakonzern Grünenthal keine Entschädigung zahlen. Das hat ein Gericht am Mittwoch in Madrid entschieden - und hob damit ein früheres Urteil auf.

Veröffentlicht:

MADRID. Ein spanisches Gericht hat in einem Contergan-Prozess eine Verurteilung des deutschen Pharma-Konzerns Grünenthal zu Entschädigungszahlungen aufgehoben.

Das Madrider Landgericht entschied am Mittwoch in einem Berufungsverfahren, dass die Forderungen spanischer Contergan-Opfer verjährt seien.

Etwa 180 Betroffene hatten Entschädigungen von insgesamt 204 Millionen Euro verlangt. In erster Instanz hatte ein kleiner Teil der Kläger Recht bekommen. (dpa)

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