Urteil

Kein Anspruch auf Rampe für Kinderwagen

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Eine Kinderwagen-Rampe vor der Haustür kann ein Wohnungseigentümer nicht verlangen, wenn ihm die Miteigentümer dies nicht erlauben.

Auch wenn die Eltern den Bau auf eigene Kosten vornehmen wollen, haben sie keinen Anspruch auf Genehmigung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, so das Amtsgericht (AG) München.

Die Rampe verringere die Treppenbreite, das beeinträchtigte etwa bei Umzügen oder Transporten. Bei Feuchtigkeit oder Schneeglätte bestehe zudem die Gefahr, aus Versehen auf der Rampe auszurutschen und sich zu verletzen. (juk)

Amtsgericht München, Az.: 481 C 21932/12 WEG

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Interview

DDG-Chefin Bitzer: „Diabetes-Tsunami rollt ungebremst auf uns zu“

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!