Urteil

Muss das Foto auf die Gesundheitskarte?

Veröffentlicht:

KASSEL. Die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild und Datenchip ist rechtmäßig. Sie verstößt nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am Dienstag in Kassel. Es wies damit die Klage eines Rentners aus Nordhessen ab.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gelte "nicht schrankenlos", betonten die Richter. Der Eingriff sei hier "durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt".Konkret sei das Foto "geeignet und erforderlich, um missbräuchlichen Nutzungen zu begegnen".

Auch die geplante Aktualisierung der Stammdaten helfe, ungültige Karten zu erkennen und Missbrauch zu verhindern. Zudem würden erhebliche Kosten gespart, weil bei Änderungen keine neuen Karten mehr ausgegeben werden müssten. (mwo)

Az.: B 1 KR 35/13 R

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

In Zahlen

Ärztemangel? Wir haben mal nachgerechnet

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!