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Kommentar zum IvF-Urteil

SGB V und das pralle Leben

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Politik fängt damit an, Lebenssachverhalte zur Kenntnis zu nehmen. In Deutschland haben unverheiratete Paare keinen Anspruch, von einer gesetzlichen Krankenkasse bei den Kosten für eine künstliche Befruchtung unterstützt zu werden.

Das Bundessozialgericht wies am Dienstag die Klage einer Kasse ab, die per Satzungsleistung auch Paaren ohne Trauschein einen Zuschuss gewähren wollte.

Bereits 2007 hat das Bundesverfassungsgericht es mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt, dass ledige Paare keinen Zuschuss zur IvF erhalten. Es wäre dem Gesetzgeber, so die Karlsruher Richter damals, aber auch nicht verfassungsrechtlich verwehrt, die Leistungen auf unverheiratete Paare auszuweiten.

Ein Blick auf die Lebensrealität in Deutschland: 8,1 Millionen Familien mit minderjährigen Kindern leben hierzulande. In 74 Prozent der Familien aus den alten Ländern sind die Partner verheiratet, im Osten trifft das auf nur 51 Prozent zu.

Alle übrigen Kinder wachsen bei Alleinerziehenden oder in "wilden Ehen" auf. Im Bürgerlichen Gesetzbuch werden Eheleute als Partner einer auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft angesehen.

Zu Recht, angesichts von 169.833 Scheidungen im Jahr 2013? Lebensentwürfe sind im Wandel. Es wäre an der Zeit, dass sich dies auch im Sozialgesetzbuch V spiegelt.

Lesen Sie dazu auch: Künstliche Befruchtung: Unverheiratete Paare bekommen keinen Zuschuss

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