Urteil zur E-Zigarette

Nordrhein-Westfalen drohen Schadenersatzklagen

Weil das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen vor dem Konsum von E-Zigaretten gewarnt hatte, mussten Händler Einbußen hinnehmen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht ihnen nun Recht gegeben hat, wollen sie auf Schadenersatz klagen.

Veröffentlicht:

SEEVETAL. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu E-Zigaretten drohen dem Land Nordrhein-Westfalen Schadenersatzklagen. Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) rief am Donnerstag Händler und Hersteller zu einer solchen Klage auf.

Die vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärten Warnungen des NRW-Gesundheitsministeriums hätten zu starken Umsatzeinbußen geführt, teilte der Verband in Seevetal (Niedersachsen) mit.

Einige Händler hätten ihr Geschäft sogar komplett aufgeben oder Mitarbeiter entlassen müssen.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die nikotinhaltigen Flüssigkeiten für E-Zigaretten keine Arzneimittel sind und frei in Kiosken, Tabakläden und im Internet verkauft werden dürfen.

Dabei hatten die Richter auch über eine Klage gegen das Land NRW entschieden. Das Düsseldorfer Gesundheitsministerium hatte 2011 vor E-Zigaretten gewarnt. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Lesetipps
Professor Jan Galle

© Dirk Hoppe/NETZHAUT

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus