BGH

Klage gegen Wartezimmer-TV abgewiesen

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KARLSRUHE. Dürfen Apotheker im Wartezimmer einer Arztpraxis via TV für sich werben? Das Geschäftsmodell eines entsprechenden Anbieters hatte vor Gericht bislang keinen Bestand. Vorigen Donnerstag jedoch entschied der Bundesgerichtshof gegen die klageführende Wettbewerbszentrale.

Allerdings, so berichtet die Online-Ausgabe der "Deutschen Apothekerzeitung", ging es in der Verhandlung nicht um vertragsarzt- und apothekenrechtliche Aspekte des Wartezimmerfernsehens, sondern vielmehr darum, ob das Unternehmen zur Klärung diesbezüglicher Verstöße der richtige Adressat ist. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor - und damit auch noch keine Antwort auf die eingangs gestellte Frage. (cw)

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