BGH

Klage gegen Wartezimmer-TV abgewiesen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Dürfen Apotheker im Wartezimmer einer Arztpraxis via TV für sich werben? Das Geschäftsmodell eines entsprechenden Anbieters hatte vor Gericht bislang keinen Bestand. Vorigen Donnerstag jedoch entschied der Bundesgerichtshof gegen die klageführende Wettbewerbszentrale.

Allerdings, so berichtet die Online-Ausgabe der "Deutschen Apothekerzeitung", ging es in der Verhandlung nicht um vertragsarzt- und apothekenrechtliche Aspekte des Wartezimmerfernsehens, sondern vielmehr darum, ob das Unternehmen zur Klärung diesbezüglicher Verstöße der richtige Adressat ist. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor - und damit auch noch keine Antwort auf die eingangs gestellte Frage. (cw)

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Koordinierende Versorgung als Ziel

Long-COVID-Richtlinie in Kraft - jetzt fehlt noch die Vergütung

Lesetipps
128. Deutscher Ärztetag in der Mainzer Rheingoldhalle.

© Rolf Schulten

Berufliche Qualifikation

Ärztetag fordert von der EU Priorität für Gesundheitsthemen