Urteil

Kassen müssen keine Perücke für Männer zahlen

Veröffentlicht:

KASSEL. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen haarlosen Männern keine Perücke bezahlen. Wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied, gilt dies auch bei krankheitsbedingter Haarlosigkeit.

Haarverlust sei bei Männern insgesamt üblich. Anders als bei Frauen wirke er daher nicht stigmatisierend. Allerdings ließ das BSG Ausnahmen für insgesamt haarlose junge Männer zu.

Der Kläger leidet seit seinem 45. Lebensjahr krankheitsbedingt an völliger Haarlosigkeit (Alopecia areata universalis). Die Krankenkasse hatte ihn wiederholt mit einer Perücke versorgt, zuletzt 2006. Als er mit 73 Jahren 2011 erneut einen Antrag stellte, lehnte die Kasse ab.

Der Mann kaufte sich für 820 Euro eine ärztlich verordnete Perücke und verlangte dies nun von der Kasse zurück. Doch das BSG wies die Klage ab. "Die überwiegende Zahl der Männer verliert im Laufe des Lebens ganz oder teilweise ihr Kopfhaar.

Dadurch erregen Männer aber weder besondere Aufmerksamkeit im Sinne von Angestarrt-Werden noch werden sie stigmatisiert." Bei Frauen dagegen gebe es einen biologisch bedingten Haarverlust nicht.

"Eine Frau ohne Kopfhaar fällt daher besonders auf und zieht die Blicke anderer auf sich." Die Haarlosigkeit weiche von der Norm ab und könne daher krankheitswertig sein.

Wie das BSG betont, kann es allerdings Ausnahmen für Jugendliche und junge Männer geben, "wenn der Haarverlust nicht allein die Kopfbehaarung, sondern auch die übrige Behaarung des Kopfes wie Brauen, Wimpern und Bart erfasst". (mwo)

Az.: B 3 KR 3/14 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma-Regulierung: Impulse für Deutschland

IQWiG-Methoden-Papier und EU-Guidances: Ein Vergleich

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Cencora Global Consulting Services

Schärfere Strafen verabschiedet

Was Frankreichs neues Anti-Gewalt-Gesetz Ärzten wirklich bringt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Cyberangriffe & Co.

So reagieren Arztpraxen im IT-Notfall richtig

Gendermedizin

Lena Marie Seegers: Ein Herz für Frauenherzen

Evolution der Therapiesteuerung

Diabetesmanagement: Das Ende des HbA1c-Werts?

Lesetipps
Madrid bei Sonnenuntergang.

© Shansche / Getty Images / iStock

Vorschau aufs Wochenende

Herzkongress ESC 2025: Diese neuen Studien stehen im Blickpunkt

Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte

© Daniel Karmann/dpa

Stichtage rücken näher

Warum es sich für Praxen lohnt, vor dem 1. Oktober in die ePA einzusteigen