THC
Lappen weg auch nach Passivrauchen
GELSENKIRCHEN.Auch wer Cannabis passiv raucht, kann seinen Führerschein verlieren. Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline (DAH) mit Blick auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gelsenkirchen hin.
Laut DAH wurde im konkreten Fall ein Mann bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Ein Drogentest habe ergeben, dass der Fahrer eine erhebliche Menge THC im Blut gehabt hätte.
Daraufhin sei ihm die Fahrerlaubnis sofort entzogen worden. Er habe zwar angegeben, selbst ab und zu Cannabis zu konsumieren, nicht jedoch in der letzten Zeit. Er sei allerdings am Vorabend mit Freunden zusammen gewesen, die alle ausgiebig geraucht hatten.
Er vermutete, der Drogentest sei wegen des Passivrauchens positiv ausgefallen, was ihm allerdings nicht angelastet werden könne. Deswegen verlangte der Fahrer seinen Führerschein zurück.
Das VG habe dem Mann nicht geglaubt. Das sei allerdings auch unerheblich.
"Denn dem Fahrer kann auch beim passiven Rauchen ein bewusster Konsum unterstellt werden", so DAH-Jurist Frank Böckhaus. Er hätte sich darüber im Klaren sein müssen, dass er nicht mehr verkehrstauglich war. (maw)
Az.: 9 L 541/14