Bundessozialgericht

Erleichterter Zugang zum Blindengeld

Veröffentlicht:

KASSEL. Schwerst hirngeschädigten Blinden darf das Blindengeld nicht versagt werden, nur weil sie zusätzlich in gleichem Maße auch in ihrem Hör- oder Tastsinn eingeschränkt sind.

Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 9 BL 1/14 R) und damit seine bisherigen Rechtsprechung geändert. Um das pauschal gezahlte Blindengeld beanspruchen zu können, sei allein der Verlust der Sehfähigkeit entscheidend.

Das BSG sprach damit einem zehnjährigen Jungen aus Bayern Blindengeld zu. Der Junge erlitt bei seiner Geburt eine Sauerstoffunterversorgung. Folge waren schwere zerebrale Schäden. Das Kind war in allen Sinneswahrnehmungen stark eingeschränkt. Seine Sehfähigkeit liegt unter der Blindheitsschwelle.

Der Entwicklungsstand des Zehnjährigen entspricht dem eines ein- bis viermonatigen Säuglings. Allein unter dem Aspekt des Gleichbehandlungsgrundsatzes müsse auch schwer Hirngeschädigten das Blindengeld gewährt werden, so das BSG.

Bei mehrfach schwerstbehinderten Kindern lasse sich medizinisch kaum feststellen, ob ihr Sehvermögen stärker beeinträchtigt ist, als andere Sinneswahrnehmungen. (fl)

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

PPARδ-Agonist

Seladelpar zeigt Wirkung gegen primäre biliäre Cholangitis

Lesetipps
„Kein Krankenhaus kennt momentan seine Zukunftsperspektive“: Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken.

© Rolf Schulten

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!