Gericht

Bier ist nicht "bekömmlich"

Veröffentlicht:

RAVENSBURG. Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden (Az.: 8 O 34/15 KfH). Eine solche Werbung verstoße gegen eine Verordnung der Europäischen Gemeinschaft, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier verbiete, hieß es zur Begründung.

Eine Brauerei aus Leutkirch in Baden-Württemberg hatte einige ihrer Biersorten mit dem Begriff "bekömmlich" angepriesen. Der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) fand, dass der Begriff die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt, und untersagte per einstweiliger Verfügung die Werbung mit dem Begriff. Diese Anordnung bestätigte nun das Landgericht Ravensburg. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Antrag im Bundestag

Grüne wollen mehr Transparenz bei investorengetragenen MVZ

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie rettet Ihre App Leben, Dr. Müller?

„Die eigene Einstellung überdenken“

Mehr Aufklärung, weniger Stigma: FASD richtig ansprechen

Lesetipps
Ärztin misst einer älteren Frau den Blutdruck

© goodluz / stock.adobe.com

Sechs große Studien ausgewertet

Metaanalyse: Intensive Blutdrucksenkung bringt mehr Nutzen als Schaden