Begünstigter

Es gilt nur schwarz auf weiß

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KAMEN. Steht in einem Lebensversicherungsvertrag der Passus, dass die "verwitwete" Ehefrau nach dem Tod des Ehemannes die Versicherungssumme ausgezahlt bekommen soll, so sollte der Mann nach einer Scheidung daran denken, den Vertrag zu aktualisieren, wenn er nach erneuter Heirat seiner dann aktuellen Frau das Geld zugestehen will.

Das muss er schriftlich tun, weil es auf den Zeitpunkt der schriftlichen Abfassung des ursprünglichen Vertrages ankommt. Anderenfalls geht das Geld laut Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: IV ZR 437/14) an die geschiedene Frau. In dem konkreten Fall hatte der Versicherungsnehmer die Änderung der Begünstigung lediglich telefonisch mitgeteilt. (bü)

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Bundesgerichtshof

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