Bundesfinanzhof

Häusliche Pflege kann umsatzsteuerfrei sein

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Häusliche Pflege durch Mitglieder eines Pflegevereins kann umsatzsteuerfrei sein. Voraussetzung ist, dass die Pflegekraft Verträge mit den Pflegekassen abschließen kann, urteilte der Bundesfinanzhof in München.

Zwar seien selbstständige Pflegekräfte nach deutschem Recht umsatzsteuerpflichtig, die Klägerin könne sich aber auf das günstigere EU-Recht berufen.

Danach sei von der Umsatzsteuer befreit, wer seine Leistungen mit "sozialem Charakter" überwiegend mit den Sozialkassen abrechne.

Das sei hier der Fall, weil die Pflegekassen die Kosten tragen. Angesichts des Pflegenotstands liege es zudem auch im allgemeinen Interesse, Pflegeleistungen steuerlich zu begünstigen. (mwo)

Az.: V R 13/14

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