Urtei zu Zwangsunterbringung

Gefährdungsprognose muss wasserdicht sein

25.000 Euro Schmerzensgeld erhält ein Patient wegen einer Zwangsunterbringung. Denn die ärztlich behauptete Eigen- und Fremdgefährdung lag nicht vor.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Ärzte dürfen nicht vorschnell eine Eigen- oder Fremdgefährdung behaupten, um Psychiatriepatienten in der Klinik halten zu können.

 Sonst sind hohe Schmerzensgeldansprüche gerechtfertigt, wie jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied. Konkret sprach es einem Patienten für knapp zwei Monate rechtswidriger Unterbringung 25.000 Euro zu.

Der damals 38-Jährige wurde im Juni 2007 von Polizeibeamten in eine psychiatrische Klinik gebracht. Die Ärzte beantragten beim zuständigen Amtsgericht Konstanz die Anordnung der Unterbringung wegen einer "Psychose mit Verfolgungswahn".

Es sei von "Fremd- und Eigengefährdung" auszugehen. Das Amtsgericht gab dem statt und ordnete die Unterbringung an. Knapp zwei Monate, bis Mitte August, musste der Mann gegen seinen Willen in der Klinik verbringen. Während dieser Zeit wurde er zwangsweise medikamentös behandelt.

Gegen seine Unterbringung hatte der Mann später Beschwerde eingelegt. Das Landgericht stellte fest, dass die Unterbringung rechtswidrig war.

Fehlerhafte Gefährdungsprognose

Die Gefährdungsprognose sei fehlerhaft gewesen, und die Voraussetzungen des Unterbringungsgesetzes hätten daher nicht vorgelegen. Von der Klinik verlangte der Mann nun Schadenersatz. Zu seiner rechtswidrigen Unterbringung sei es nur aufgrund fehlerhafter ärztlicher Zeugnisse gekommen.

Während das Landgericht Konstanz erstinstanzlich noch keine Pflichtverletzung der Ärzte erkennen wollte, sprach das Oberlandesgericht Karlsruhe dem Mann nun 25.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Bei der Ausstellung der für die Unterbringung notwendigen Zeugnisse hätten die Ärzte "grundlegende fachliche Standards missachtet", erklärte das OLG zur Begründung. Für eine Gefährdungsprognose im Sinne einer Eigen- und Fremdgefährdung habe es keine Grundlage gegeben.

Ob der Patient tatsächlich psychisch krank und behandlungsbedürftig war, spiele dabei keine Rolle, betonten die Karlsruher Richter. Denn ohne Eigen- oder Fremdgefährdung rechtfertige auch eine solche Erkrankung keine zwangsweise Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Die Revision gegen dieses Urteil ließ das OLG nicht zu. Die Klinik kann dagegen aber Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. (mwo)

Az.: 9 U 78/11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Wirksamkeit in der klinischen Praxis von Brivaracetam über 12 Monate (alle Formen fokaler Anfälle)d

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

Zusatzbehandlung fokaler Epilepsien

Effektivere Anfallskontrolle in der Kombinationstherapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: UCB Pharma GmbH, Monheim
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München
7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

© Vink Fan / stock.adobe.com

Aktive schubförmige Multiple Sklerose

7-Jahres-Daten belegen günstiges Nutzen-Risiko-Profil von Ofatumumab

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau streckt ihre Zunge heraus, man sieht ihre Zähne oben.

© vladimirfloyd / stock.adobe.com

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann