Experten-Anhörung

Anti-Korruptionsgesetz stößt auf grundsätzliche Zustimmung

Grundsätzlich Zustimmung, doch im Detail Kritik: Diese in politischen Stellungnahmen gern gewählte Formulierung war auch bei der Experten-Anhörung zum Anti-Korruptionsgesetze gefragt.

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BERLIN. Die Forderung der Bundesärztekammer, zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen eine sehr viel eindeutiger Normvorgabe zu formulieren, als sie der Regierungsentwurf bis dato darstellt, wurde bei der Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages auch von anderen Experten geteilt.

Wie der Nachrichtendienst des Parlaments berichtet, betonte etwa Uwe Broch, Justiziar des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa), die Notwendigkeit, dass pharmazeutische Unternehmen zur Entwicklung und Erprobung neuer Präparate mit Ärzten kooperieren können.

Der jetzige Gesetzestext lasse aber noch immer auch ungerechtfertigte Ermittlungen befürchten. Sehr viel weitergehende Restriktionen gegen das Handaufhalten, als der Regierungsentwurf sie vorsieht, wünscht sich der Ärzteverein MEZIS ("Mein Essen zahl ich selbst").

Häufig Vorteile

Geschäftsführerin Christiane Fischer vertrat bei der Anhörung die Ansicht, nicht erst Bestechung und Bestechlichkeit sollten im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt werden, sondern - wie im Öffentlichen Dienst auch - bereits Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.

Mit anderen Worten: Zuwendungen und deren Annahme sollen auch dann untersagt sein, wenn ihnen keine Absprache über Leistung und Gegenleistung, die sogenannte "Unrechtsvereinbarung", zugrunde liegt. Angehörige von Gesundheitsberufen erhielten häufig Vorteile, ohne sich konkret zu einer Gegenleistung zu verpflichten, so Fischer.

Die Gegenleistung erfolge dann unausgesprochen, etwa, wenn nach einer Kongresseinladung vermehrt das dort vorgestellte Produkt verordnet wird.

Auf die praktische Schwierigkeit, den Tatnachweis für einen Bestechungsvorgang zu führen, verwies der Stuttgarter Oberstaatsanwalt Peter Schneiderhan, Präsidiumsmitglied des Deutschen Richterbundes.

Um eine Unrechtsvereinbarung nachweisen zu können, müssten die Staatsanwaltschaften die Möglichkeit zu verdeckten Ermittlungen haben, beispielsweise also auch die Telefonate von Ärzten überwachen dürfen. Das sei wegen der ärztlichen Schweigepflicht problematisch.

Glückliche Kassen

Auf Kassenseite ist man offenkundig nahezu rundum glücklich mit dem Gesetzentwurf. Stephan Meseke, Leiter der Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen beim GKV-Spitzenverband, bezeichnete den Gesetzentwurf als "großen Wurf mit kleinen Schwächen".

Er bemängelte lediglich, dass die Pflegeversicherung in dem Gesetz bislang fehle.

Krankenpfleger zählen laut Gesetzesbegründung allerdings zum Kreis der Normadressaten. (cw)

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