Berufskrankheit

Keine Rückwirkung bei Beamten

Veröffentlicht:

LEIPZIG. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung können Berufskrankheiten für Beamte nicht rückwirkend anerkannt werden.

Die Krankheit muss schon im Zeitpunkt der Erkrankung in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sein, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied.

Der Kläger war beamteter Mitarbeiter in einer Justizvollzugsanstalt und ist heute im Ruhestand. In den 1990er Jahren hatte er Gefangene in einem Werksbetrieb bei der Herstellung von Bürosesseln beaufsichtigt. Dabei wurden lösungsmittelhaltige Klebstoffe verwendet. Der Justizbeamte erkrankte an Polyneuropathie.

Die Behörden des Saarlandes erkannten die Erkrankung nicht als Berufskrankheit an - zu Recht, wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied. Die Erkrankung sei "spätestens im November 1997" festgestellt worden.

Für Arbeitnehmer, die organischen Lösungsmitteln ausgesetzt sind, sei die Krankheit erst zum 1. Dezember 1997 in die Liste der Berufskrankheiten der Berufskrankheitenverordnung aufgenommen worden.

Die Benachteiligung gegenüber Angestellten sei wegen der lebenslangen Versorgungsansprüche Beamter gerechtfertigt. (mwo)

Az.: 2 C 46.13

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

„ÄrzteTag vor Ort“-Podcast

Was können Sie gegen die tägliche Bürokratielast tun, Dr. Bürger?

Lesetipps
128. Deutscher Ärztetag in der Mainzer Rheingoldhalle:  Mephisto vertritt Leipzig.

© Rolf Schulten

Fotogalerie

Der 128. Deutsche Ärztetag in Bildern

Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden