Urteil

Köhler muss KBV Geld zurückzahlen

Ex-KBV-Chef Köhler muss eine hohe Rückzahlung an die KBV leisten. Das hat das Berliner Landgericht geurteilt. Er habe sich "ohne Rechtsgrund bereichert", sagt der Vorsitzende Richter.

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Dr. Andreas Köhler war von 2005 bis Februar 2014 Chef der KBV.

Dr. Andreas Köhler war von 2005 bis Februar 2014 Chef der KBV.

© Frank-Michael Preuss

BERLIN. Der frühere Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, ist vom Landgericht Berlin zur Rückzahlung von Mietkostenzuschüssen von 96.000 Euro plus Zinsen an die KBV verurteilt worden.

Die Gesamtsumme könnte sich nach Schätzung des Vorsitzenden Richters Michael Reinke auf etwa das Doppelte belaufen. "Der Beklagte hat sich ohne Rechtsgrund bereichert", sagte Reinke am Donnerstag in der Urteilsbegründung.

Köhler muss nach Dafürhalten des Gerichts bewusst gewesen sein, dass die Zuschüsse von der Vertreterversammlung oder dem KBV-Ausschuss für Vorstandsvergütung hätten beraten werden müssen.

Mietkostenzuschuss von monatlich 1450 Euro

Köhler hat zwischen 2005 und 2010 zusätzlich zu seinem regulären Jahresgehalt als KBV-Chef (260.000 Euro) einen Mietkostenzuschuss für seine Berliner Wohnung von monatlich 1450 Euro erhalten.

Dies ging nach Angaben der Verteidigung auf eine Vereinbarung mit dem damaligen Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung zurück, dem inzwischen verstorbenen Dr. Heinz-Michael Mörlein.

Laut Verteidigung war Köhler an Mörlein herangetreten, nachdem er erfahren hatte, dass ein Vorstandskollege eine bessere Vergütung als er selbst erhielt. Mörlein habe daraufhin nach einer Ausgleichsmöglichkeit gesucht und in Form des Mietkostenzuschusses gefunden.

Die Idee habe ein Personaldezernent der KBV gehabt. Dass die für Zahlungen an Vorstände zuständigen Gremien nicht eingeschaltet wurden, habe Köhler aufgrund mangelnder juristischer Kenntnisse nicht misstrauisch gemacht, so die Verteidigung.

"Treuloses Verhalten"

Richter Reinke urteilte dagegen, Köhler müsse bewusst gewesen sein, dass die Vereinbarung der Satzung widersprach. "Wir gehen davon aus, dass Sie sich grob fahrlässig Ihren Kenntnissen verschlossen haben", sagte er an die Adresse Köhlers.

Das Gericht erkannte Vorsatz und beurteilte Köhlers Vorgehen als "treuloses Verhalten". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Köhlers Anwalt sagte, er werde seinem Mandanten raten, in Berufung zu gehen. (tau)

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