Kommentar zu Masern-Prozess

Schlappe für Impfgegner

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Realität ist Wahrnehmungssache - auch bei Impfgegnern. Rational nicht nachvollziehbar ist, dass sich am Dienstagabend ein Impfgegner nach dem Ende eines Prozesses vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart vor die Kameras stellt und einen Erfolg für seine Gesinnungsgenossen reklamiert. Er behauptet, es gebe keinen wissenschaftlichen Nachweis für krankmachende Masernviren.

In dem Prozess wiesen die OLG-Richter aber klipp und klar darauf hin, dass sie auf Basis des erstinstanzlichen Sachverständigengutachtens die Existenz des Erregers als nachgewiesen ansehen. Doch darum ging es vor dem Kadi gar nicht.

Knackpunkt waren die Modalitäten, nach denen der Impfgegner ein Preisgeld ausgeschrieben hatte für denjenigen, der den wissenschaftlichen Nachweis über die Existenz der Masernviren erbringen und zugleich deren Durchmesser beziffern kann. Hier hatte der klagende Arzt die formale Anforderung nicht erfüllt. Ein Triumph in der Sache ist das für die Impfgegner nicht! Bedauerlich ist, dass Impfgegner für ihre Thesen immer wieder mediale Bühnen finden.

Lesen Sie dazu auch: Masern-Prozess: Evidenz, die schönste Nebensache der Welt

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert