Recht

Streit um "Kittelverbrennung" geht vors Bundessozialgericht

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ERFURT. Der Rechtsstreit um das Studentenritual der "Kittelverbrennung" geht in die nächste Runde. Einer der Verfahrensbeteiligten habe das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel angerufen, teilte das Thüringer Landessozialgericht am Donnerstag (25. Februar) in Erfurt mit.

Die Erfurter Richter hatten eine "Kittelverbrennung" in Jena, bei der Studenten verletzt wurden, nicht als Arbeitsunfall anerkannt (wir berichteten). Die gesetzliche Unfallkasse muss somit nicht zahlen. Das BSG muss nun zunächst entscheiden, ob es sich überhaupt mit dem Fall befasst.

Das ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich - etwa bei einer grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit.

Pharmazie-Studierende hatten zum Abschluss eines Praktikums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Jahr 2012 Kittel verbrannt. Dabei kam es zu einer Verpuffung, weil ein Student mit Ethanol hantierte. 13 Studenten erlitten Verbrennungen. (dpa)

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