Antikorruptionsgesetz
"Kritik unzutreffend"
BERLIN. Der CDU-Rechtspolitiker Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) hat die Kritik von SPD-Gesundheitspolitikern an den Änderungen am Entwurf des Antikorruptionsgesetzes als "unzutreffend" zurückgewiesen.
So hatte SPD-Gesundheitspolitiker Professor Karl Lauterbach kritisiert, Ärzte könnten künftig nicht strafrechtlich belangt werden, wenn sie einen Patienten aus wirtschaftlichem Interesse falsch behandeln. Die Rechtspolitiker von CDU, CSU und SPD hatten sich zuletzt auf Änderungen am Gesetzentwurf verständigt.
"Wenn ein Arzt bewusst ein schlechteres Medikament verschreibt, weil er dafür einen persönlichen Vorteil erhält, dann ist das künftig glasklar als Korruption strafbar", betont Rechtspolitiker Luczak in einer Mitteilung.
Die Streichung des Verweises auf das Berufsrecht sei aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken notwendig, sie führe nicht zu Strafbarkeitslücken. In der Praxis würden Korruptionsfälle ohnehin fast ausnahmslos vom Tatbestand zum Schutz des lauteren Wettbewerbs erfasst.
Der Begriff des ‚Wettbewerbs‘ sei in diesem Zusammenhang weit auszulegen. Das stellten die Rechtspolitiker in der Beschlussempfehlung des Ausschusses ausdrücklich klar. (ger)