Falscher Arzt kommt mit Bewährung davon

Veröffentlicht:

DÜREN. Ein heute 41-jähriger Arztsohn, der jahrelang Patienten mit erschlichener Zulassung operiert hat, ist am Dienstag vom Amtsgericht Düren zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht legte dem Angeklagten Körperletzung in über 300 Fällen zur Last sowie Urkundenfälschung.

Nach Einschätzung der Anklage hatte aber keine konkrete Gefahr für die Patienten bestanden. Der Arztsohn hatte vor Gericht gestanden. Er habe zwei für das Staatsexamen nötige Leistungsnachweise gefälscht. Als das aufflog, wurde er exmatrikuliert. Seinem Vater habe er dies nicht gestehen können. Er lernte weiter, fälschte die Examenszeugnisse und bekam damit die ärztliche Zulassung. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Frau telefoniert

© Matthias Balk / picture alliance

Kontakt mit Patienten

Arztpraxis ohne Telefon: Kann das funktionieren?

Ärztin schaut sich Bildgebung auf ihrem Tablet an.

© Pixel Skull Design / stock.adobe.com

New Work-Modelle

Homeoffice für Ärzte – so klappt das!

„Nicht jeder Mensch ab 70 wird künftig Statine nehmen, aber es werden mehr als bisher sein“, prognostiziert Kollegin Erika Baum von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

© Rafal Rutkowski / stock.adobe.com

„Erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf“

Statine: Was der G-BA-Beschluss für Praxen bedeutet