IMRT-Strahlenbehandlung
PKV muss zahlen
LÜNEBURG. Das Landgericht Lüneburg hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass die Intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) bei der Behandlung von Prostatakarzinomen als medizinisch notwendig anzusehen ist und dass Kosten der Heilbehandlung deshalb von der privaten Krankenversicherung zu erstatten sind.
Die IMRT-Bestrahlung sei wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung und "als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode" anzusehen, die geeignet sei, eine Krankheit zu heilen beziehungsweise zu lindern, heißt es in der Urteilsbegründung. (bü)
Landgericht Lüneburg
Az.: 5 O 179/13