Verunglückte Kadettin

OLG weist Anklage gegen Arzt ab

Veröffentlicht:

SCHLESWIG. Im Fall der 2008 tödlich auf der "Gorch Fock" verunglückten Kadettin Jenny Böken muss sich der Schiffsarzt nicht vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Schleswig wies einen Antrag der Eltern auf Anklage gegen den Arzt ab.

Der Erste Strafsenat habe den Klageerzwingungsantrag wegen des Vorwurfs des Totschlags und der Urkundenunterdrückung als unbegründet eingestuft, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die damals 18-Jährige aus Geilenkirchen war aus ungeklärten Gründen über Bord gegangen.

Ihre Leiche wurde Tage später in der Nordsee entdeckt. Die Eltern werfen dem Arzt vor, er habe ihre Tochter in Kenntnis ihrer Unterleibsschmerzen und ihrer Neigung, kurzzeitig einzuschlafen, pflichtwidrig nicht vom Dienst ausgeschlossen. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Brustkrebs: Ein Forschungsgebiet aktuell ist es, Krebszellen in den frühen Stadien ihrer Malignität zu zerstören, wie auch beim ASCO-Kongress wieder deutlich wurde.

© Crystal light / stock.adobe.com

ASCO-Jahrestagung

Brustkrebs-Prävention wird neu gedacht

3D-Darstellung eines Schnitts durch die Haut mit einem Melanom, das Blut- und Lymphgefäße erreicht hat.

© Christoph Burgstedt / stock.adobe.com

NADINA-Studie

Beim Melanom könnte „Operation zuerst“ zum Auslaufmodell werden