Diabetes

Hilfsmittel-Versender will Zuzahlung übernehmen

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KARLSRUHE. Darf ein Versender von Diabetesbedarf die gesetzlich geforderte Patienten-Zuzahlung übernehmen? Darüber wird der Bundesgerichtshof am 1. Dezember verhandeln. Damit geht ein Streit zwischen der Bad Homburger Wettbewerbszentrale und einem Versandunternehmen über die vollen drei Runden, nachdem zuletzt in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Stuttgart der Wettbewerbszentrale, die den Versandhändler abgemahnt hatte, Recht gab. In erster Instanz hatte dagegen das Unternehmen vor dem Landgericht Ulm gewonnen.

Dass sich nun auch die höchsten Zivilrichter mit der Sache befassen, musste der Versender erst auf dem Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde durchsetzen. (cw)

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