Gerichtsurteil
Ausgerutscht? Kein Recht auf Schadensersatz
MÜNCHEN. In Apotheken und anderen kleineren Geschäften müssen die Kunden im Winter mit einem feuchten Boden rechnen. Die Sicherungspflichten des Inhabers sind geringer als in Supermärkten und Kaufhäusern, wie kürzlich das Amtsgericht München entschieden hat (Az.: 274 C 17475/15). Die Klägerin hatte im Februar 2015 bei winterlichem Wetter eine Apotheke in Unterhaching bei München aufgesucht und war auf dem gerade gewischten Boden ausgerutscht. Dabei brach sie sich die Speiche am rechten Ellenbogen. Sie musste operiert werden und war insgesamt gut sieben Wochen arbeitsunfähig. Vom Apotheker verlangte sie 2067 Euro Schadenersatz sowie mindestens 1500 Euro Schmerzensgeld. Mit seinem rechtskräftigen Urteil wies das AG München die Forderung ab. (mwo)