Gerichtsurteil

Ausgerutscht? Kein Recht auf Schadensersatz

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. In Apotheken und anderen kleineren Geschäften müssen die Kunden im Winter mit einem feuchten Boden rechnen. Die Sicherungspflichten des Inhabers sind geringer als in Supermärkten und Kaufhäusern, wie kürzlich das Amtsgericht München entschieden hat (Az.: 274 C 17475/15). Die Klägerin hatte im Februar 2015 bei winterlichem Wetter eine Apotheke in Unterhaching bei München aufgesucht und war auf dem gerade gewischten Boden ausgerutscht. Dabei brach sie sich die Speiche am rechten Ellenbogen. Sie musste operiert werden und war insgesamt gut sieben Wochen arbeitsunfähig. Vom Apotheker verlangte sie 2067 Euro Schadenersatz sowie mindestens 1500 Euro Schmerzensgeld. Mit seinem rechtskräftigen Urteil wies das AG München die Forderung ab. (mwo)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ergänzung herkömmlicher Modelle

Kalziumscore verbessert Vorhersage stenotischer Koronarien

Lesetipps
Der papierene Organspendeausweis soll bald der Vergangenheit angehören. Denn noch im März geht das Online-Organspende-Register an den Start.

© Alexander Raths / Stock.adobe.com

Online-Organspende-Register startet

Wie Kollegen die Organspende-Beratung in den Praxisalltag integrieren