Rettungsdienst

Koalition kippt Sozialabgaben für Honorarärzte

Ein Änderungsantrag zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungs-Gesetz (HHVG) sieht vor, nebenberufliche ärztliche Tätigkeiten im Rettungsdienst von Sozialabgaben zu befreien.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Für Rettungsdienst-Leiter dürfte in Kürze Rechtssicherheit in puncto Sozialabgabenpflicht für Honorarärzte herrschen.

Für Rettungsdienst-Leiter dürfte in Kürze Rechtssicherheit in puncto Sozialabgabenpflicht für Honorarärzte herrschen.

© Nicolas Armer / dpa

BERLIN. Ab März kommenden Jahres dürfte für Rettungsdienste bundesweit Rechtssicherheit darüber bestehen, dass sie für nebenberuflich und auf Honorarbasis beschäftigte ärztliche Mitarbeiter keine Sozialabgaben abführen müssen. Eine entsprechende Vorgabe haben die Koalitionsfraktionen per Änderungsantrag zum Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungs-Gesetz (HHVG) in den Gesundheitsausschuss des Bundestages eingebracht. Laut Gesetzgebungsfahrplan soll das HHVG Mitte Februar abschließend im Bundestag beraten werden und könnte dann bereits im März in Kraft treten.

Konkret heißt es in dem vorgeschlagenen Passus zur Änderung des vierten Sozialgesetzbuches, dass "Einnahmen aus Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst" dann "nicht beitragspflichtig sind", wenn daneben

"einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes" nachgegangen wird,

oder wenn eine "Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung" ausgeübt wird.

Zugleich wird mittels einer Änderung am siebten Sozialgesetzbuch festgehalten, dass Honorarärzte im Rettungsdienst gesetzlich unfallversichert sind. – Eine gesetzliche Regelung zugunsten der Abgabenfreiheit für Honorarärzte im Rettungsdienst wurde zuletzt auch von Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht (wir berichteten). Damit dürften der von CDU/CSU und SPD gleichermaßen befürworteten Neuregelung zumindest parlamentarisch keine Steine mehr in den Weg gelegt werden.

Allenthalben Verunsicherung

Die rechtliche Klarstellung wurde nötig, weil das Bundessozialgericht Ende August ein Revisionsbegehren gegen ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern abschlägig beschied, das die Sozialabgabepflicht für einen Honorararzt im Rettungsdienst bestätigte. Seither grassiert unter Honorarkräften ebenso wie unter Rettungsdienstleitern gesteigerte Verunsicherung darüber, wie die honorarärztliche Nebenbeschäftigung rechtssicher so zu gestalten sei, dass sie als selbstständig und damit sozialabgabenfrei durchgeht. Berichten zufolge sollen nicht nur Rettungsdienstleiter in Mecklenburg-Vorpommern, sondern inzwischen auch in Baden-Württemberg die Befürchtung geäußert haben, eine flächendeckende Notdienstversorgung auf lange Sicht nicht gewährleisten zu können, wenn Honorarärzte nicht explizit von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen werden.

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