Urteil

Amt muss Medizinal-Cannabis nicht zahlen

Ein 31-jähriger Mann wollte, dass das Sozialamt die Kosten für Cannabisblüten übernimmt. Damit scheiterte er nun vor dem Landessozialgericht in NRW.

Veröffentlicht:

KÖLN. Sozialhilfeträger müssen die Kosten für die Behandlung einer chronischen Schmerzerkrankung mit Medizinal-Cannabisblüten nicht übernehmen, wenn Alternativen zur Verfügung stehen, die Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem Eilverfahren entschieden. (Az.: L 9 SO 631/15)

Ein 31-jähriger Mann leidet nach einem durch einen Badeunfall bedingten Bruch in Höhe der Halswirbelsäule und einem Schädel-Hirn-Trauma unter dauerhaften Schmerzen.

Der Arzt hatte ihm aufgrund einer Erlaubnis nach dem Betäubungsmittelgesetz Medizinal-Cannabis verordnet. Der Patient erhält Grundsicherungsleistungen. Das Sozialamt hat die Kostenübernahme für die Cannabisblüten verweigert.

Dagegen hat der Mann geklagt und vor dem Sozialgericht zunächst Recht bekommen. Es verpflichtete das Sozialamt zur Kostenübernahme. Diese Entscheidung hat das LSG jetzt aber aufgehoben.

Nach Überzeugung der LSG-Richter steht mit der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie für die Beschwerden des Mannes eine kassenfinanzierte Alternative zu der Versorgung mit Cannabisblüten zur Verfügung.

Sie habe bislang noch nicht einmal ansatzweise stattgefunden. Die Tatsache, dass der Arzt dennoch eine Erhöhung der Dosis an Cannabisblüten pauschal befürwortet hatte, bezeichnte das LSH als "geradezu verantwortungslos".

Die Frage, ob die Finanzierung der Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten aus Mitteln der Sozialhilfe grundsätzlich zulässig ist, obwohl das Präparat nicht zum GKV-Leistungskatalog gehört, haben die Richter offen gelassen. Der Beschluss des LSG ist nicht anfechtbar. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 2: Schneller Wirkeintritt von Naldemedin im Vergleich zu Placebo in den Studien COMPOSE-1 und COMPOSE-2

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [15]

Opioidinduzierte Obstipation

Selektive Hemmung von Darm-Opioidrezeptoren mit PAMORA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Viatris-Gruppe Deutschland (Mylan Germany GmbH), Bad Homburg v. d. Höhe
Abb. 1: Anteil der PMR-Patientinnen und -Patienten mit anhaltender Remission (primärer Endpunkt)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [3]

Erstes steroidsparendes Biologikum bei Polymyalgia rheumatica

Sarilumab schließt eine therapeutische Lücke

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt a. M.
Abb. 1: Veränderung der Krankheitsaktivität, gemessen mittels Simple Disease Activity Index (SDAI) zwischen Baseline und Woche 16

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [3]

Ernährung bei rheumatoider Arthritis

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke soll Nährstofflücken schließen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Dr. Schär Deutschland GmbH, Ebsdorfergrund
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau streckt ihre Zunge heraus, man sieht ihre Zähne oben.

© vladimirfloyd / stock.adobe.com

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann