OLG München

71.000 Euro Schmerzensgeld für Partnerin nach HIV-Infektion

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Ein Mann, der seine ehemalige Partnerin mit HIV angesteckt hat, muss ihr 71.000 Euro Schmerzensgeld plus Zinsen zahlen. Das hat das Oberlandesgericht München am Mittwoch entschieden (Az.: 20 U 2486/16). Er muss außerdem ihre Anwaltskosten übernehmen und für eventuelle materielle und immaterielle Schäden, die der Frau künftig entstehen, zu zwei Dritteln aufkommen. Die heute 60-Jährige hatte in dem Zivilprozess 160.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Revision wurde nicht zugelassen.

Die Klägerin hatte den Mann 2012 kennengelernt und nach eigenen Angaben vor dem ersten Sex einen Aidstest verlangt, weil seine frühere Lebensgefährtin an einer Immunschwäche gestorben war. Er habe allerdings entgegen der Absprache nur einen allgemeinen Gesundheitscheck und keinen Aidstest gemacht und gesagt, bei ihm sei alles in Ordnung. Daraufhin schlief die Klägerin im Juli 2012 zum ersten Mal mit dem Mann. Einige Monate später stand fest, dass auch sie HIV-positiv ist. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„Unzureichende Ermittlungen“

Arzt von Mordvorwurf freigesprochen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Palliativmedizin

Was bei starker Unruhe am Lebensende hilft

Innovativer Therapieansatz

Elektrostimulation über die Augenlider hilft NAION-Patient

Lesetipps
Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?