Anfrage im Bundestag

Dürfen Cannabispatienten Auto fahren?

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BERLIN. Cannabis auf Kassenkosten ist seit Kurzem möglich. Doch wie steht es um die Verkehrtauglichkeit von Patienten, die Cannabispräparate nehmen? Das ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke an die Bundesregierung.

Derzeit dürften schätzungsweise rund 1000 Patienten Cannabis als Medikament legal nutzen. Polizisten seien über den medizinischen Gebrauch der Droge aber oft nur unzureichend informiert, heißt es. Bei Verkehrskontrollen sähen sich daher Cannabispatienten der Gefahr ausgesetzt, kriminalisiert zu werden. Die Linken wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, unter welchen Umständen die Cannabispatienten ein Fahrzeug führen dürfen. (eb)

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Kommentare
Robert Künzel 23.03.201712:15 Uhr

Das fällt den Politikern aber früh ein, solche wichtigen Fragen zu klären

Es ist eigentlich ein Skandal: Über 1000 Patienten erhielten bereits lange vor März 2017 per Ausnahmegenehmigung mediz. Cannabis. Erst jetzt fällt offenbar auf, daß so wichtige Dinge wie die Regelung der Führerscheinproblematik immer noch ungeklärt sind.
Vor einer Rezeptierung ist jedoch grundsätzlich eine Sicherungsaufklärung durchzuführen. Es hätte daher schon VOR Ausgabe der allerersten Ausnahmegenehmigung dringender Regelungsbedarf für den gesamten Kompelx "Cannabis und Strassenverkehr" bestanden.
Gerade auch die Politiker der GRÜNEN, die sich z.T. medienwirksam mit Cannabispflanzen auf Ihrem Balkon in Szene setzten täten wohl besser daran, nun schleunigst in den entsprechenden Gremien für eine politische Lösung der vielen drängenden Probleme einzutreten, die im Zusammenhang mit der Freigabe von Cannabis als Medikament entstanden sind. Derzeit scheint es ja so zu sein, daß die Leiter der jeweiligen Führerscheinbehörde selbst innerhalb eines Bundeslandes zu völlig unterschiedlichen Vorgehensweisen tendieren. Ein solcher ordnungspolitischer Flickenteppich ist weder den Verordnern noch den Patienten noch länger zuzumuten.

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