BAG

Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ungültig

Veröffentlicht:

ERFURT. Wenn ein angestellter Arzt oder eine MFA nach Auslaufen des Arbeitsverhältnisses nicht sofort bei der Konkurrenz einsteigen soll, setzt dies die Zusicherung einer Karenzentschädigung durch den Arbeitgeber voraus. Andernfalls ist eine entsprechende Vereinbarung insgesamt nichtig, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Umgekehrt kann dann aber auch der Arbeitnehmer keine Rechte daraus ableiten, beispielsweise um eine Karenzentschädigung einzuklagen. (mwo)

Lesen Sie später mehr zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Web und in der App.

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Referentenentwurf

Lauterbachs Klinikreform: Lob von den Uniklinika und Prügel aus den Ländern

Gastbeitrag zur Kardioonkologie

Herzinsuffizienz zieht Komorbiditäten an

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis