Bewertungsportal

Betreiber verliert gegen Klinik

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KARLSRUHE. Der Betreiber eines Arzt- oder Klinik-Bewertungsportals kann auch selbst für dort gemachte Äußerungen haften. Das gilt, wenn er einen Erfahrungsbericht eigenständig ändert, ohne mit dem Patienten Rücksprache zu halten, urteilte jetzt der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 123/16). Mit solchen eigenmächtigen Änderungen mache sich das Portal die Inhalte zu eigen, erklärten die Karlsruher Richter zur Begründung. Sie gaben damit einer Klinik für HNO- und Laserchirurgie in Frankfurt recht. Ein dortiger Patient war bei einer Bewertung von falschen medizinischen Grundlagen ausgegangen. Auf die Beschwerde der Klinik hatte der Portalbetreiber den Bericht nur etwas geändert, die Inhalte ansonsten aber belassen. (mwo)

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